Logistik: Hohe Strafen bei versäumter Import-Deklaration

Auf viele Logistik-Betriebe wie zum Beispiel Speditionen könnten hohe Strafen zukommen. Nämlich dann, wenn sie nicht wie seit 1. Januar vorgeschrieben, jeden Import innerhalb der EU elektronisch beim Zoll anmelden. Bei vielen Logistikfirmen hapert es noch an der Einführung einer Überwachung dieser Anmeldungen, wie das Consultingunternehmen Nielsen+Partner mitteilt.

Die Höhe der Sanktionen bei Verstößen ist dabei jedem EU-Mitgliedsland selbst überlassen. So verzichtet Österreich gänzlich auf Strafen, während in Slowenien für säumige Anmelder bis zu 125 000 Euro Strafe fällig werden können. A&O für die Firmen sei ein elektronisches Monitoring-System mit umfangreichen Filter- und Suchfunktionen, das alle Anmelde- und Sendevorgänge im Blick behält und bei Unregelmäßigkeiten Alarm schlägt.

Viele Länder wie die USA, China und Kanada haben in den vergangenen Jahren in der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 solche Vorschriften erlassen. Die EU ist dem Beispiel nun gefolgt. Das Anmeldeverfahren dient einer Risikoabwägung und bei Bedarf können entsprechende Maßnahmen bis hin zum Verladeverbot eingeleitet werden.

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