M+S-Reifen auch für Wohnwagen und Reisemobil

Weil Wohnmobil und Wohnwagen längst zu den ganzjährigen Urlaubsgefährten zählen, ist neben Isolierung, Frostschutz und Heizung eine geeignete Winterbereifung auf allen Achsen ein Muss. In puncto Reifen werden diese Fahrzeuge gern stiefmütterlich behandelt, doch gerade Wohnanhänger haben beim Fahrverhalten ihre Tücken.

Räder solcher Freizeitmobile benötigen zum Anfahren keinen eigenen Grip, da sie nur passiv mitrollen, doch beim Bremsen und in Sachen Spurstabilität sieht das Ganze schon anders aus. „Während das winterbereifte Zugfahrzeug mit Bravour die verschneite Kurve nimmt, drängt der Wohnanhänger auf seinen Sommerreifen haftungslos nach außen. Einmal auf dem fatalen Kurs, kann er das Zugfahrzeug leicht in den Graben reißen“, so Wolfgang Schiwietz vom Reifenhersteller YOKOHAMA. Aber auch auf geraden Strecken kann sich eine fehlende M+S-Bereifung als tückisch erweisen. Dann nämlich, wenn beispielsweise der Anhänger auf winterlicher Fahrbahn plötzlich ins Schlingern gerät, weil nicht mehr genug Seitenführung aufgebaut werden kann.

Im Gegensatz zu Wohnanhängern unterliegen Wohnmobile bei entsprechender Wetterlage der gesetzlichen Winterreifenpflicht. Schiwietz: „Wenn ein derart großes und träges Fahrzeug erst einmal ins Rutschen gerät, gibt es meist kein Halten mehr und keine Chance, noch gegenzusteuern.“

Ein Satz Winterreifen dürfte in Anbetracht eines erheblichen gesundheitlichen und finanziellen Risikos kostentechnisch kaum ins Gewicht fallen. Vor allem wenn man eine solche Ausgabe in Relation zu den Anschaffungskosten eines solchen Freizeitmobils sieht. Meist kommen Wohnwagen und kleinere Wohnmobile sogar mit M+S-Reifen für Pkws aus, wie beispielsweise mit dem W.drive von YOKOHAMA. In ADAC-Test hat er sich bereits mehrmals bestens bewährt.

Trotz Winterbereifung raten Experten zum Mitführen von Schneeketten. Sie stellen nicht nur eine wertvolle Hilfe am Berg dar, wo schwere Gespanne und Wohnmobile ganz besonders leicht stecken bleiben, sie sind auch auf einigen Strecken gesetzlich gefordert. Allerdings ein Ersatz für Winterreifen sind sie nicht.

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Gast auto.de

Dezember 20, 2009 um 9:26 am Uhr

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