Mehr berechtigte Nutzer für Behindertenparkplatz

Behindertenparkplätze dürfen künftig auch von Contergangeschädigten genutzt werden. Bislang sind die dafür nötigen Parkausweise nur Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden vorbehalten. Bei der Erweiterung des Nutzerkreises sollen laut des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) auch Menschen ohne Arme berücksichtigt werden, da durch die fehlenden Gliedmaße Beine und Füße der Betroffenen ohnehin schon stärker beansprucht würden. Nun muss der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf noch in die Praxis umgesetzt werden.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo