Mitschuld trotz Vorfahrt

Wer als Pkw-Fahrer eine Engstelle passiert, Vorfahrt hat und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, trägt eine hälftige Mitschuld. Denn der Unfall hätte durch Anhalten und gegenseitiger Verständigung verhindert werden können. Das geht aus einem Urteil des Landesgerichts Heidelberg hervor.

In dem verhandelten Fall befuhr die Klägerin mit ihrem Pkw eine Straße. Auf der rechten Straßenseite standen parkende Fahrzeuge, weshalb die Klägerin die linke Straßenseite mitbenutzen musste. Dadurch konnte der Gegenverkehr die Straße nicht mehr gleichzeitig passieren. Eine Pkw-Fahrerin kam ihr entgegen und es kam zu einer Kollision. Die entstandenen Schäden hat die Klägerin mit ihrer Klage geltend gemacht.

Das Urteil

Das Gericht entschied, dass beide Fahrerinnen gleichermaßen für den Unfall verantwortlich gewesen waren. Denn der Unfall hätte verhindert werden können, indem beide Fahrerinnen anhalten, sich verständigen und eine von beiden zurücksetzen können. Da aber beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision noch fuhren, hatten laut ARAG beide Fahrerinnen einen gleichwertigen Verursachungsbeitrag zu dem Unfall gesetzt (LG Heidelberg, Az.: 1 S 14/13).

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