Motorrad: Rettungsgasse als Staudurchfahrt vom Tisch

Motorradfahrer werden voraussichtlich bei einem Stau die Rettungsgasse nicht zur Durchfahrt nutzen dürfen. Das berichtet das Institut für Zweiradsicherheit (ifz), laut dem die große Mehrheit der Landesverkehrsminister sich gegen eine solche Regelung ausgesprochen haben. Da ein entsprechendes Gesetz den Bundesrat passieren müsste, ist eine Umsetzung derzeit nicht zu erwarten.

Grund für die Ablehnung ist, dass Pkw-Insassen in Staus öfter ihr Fahrzeug verlassen – was eigentlich nicht erlaubt ist. Darüber hinaus wird befürchtet, es käme öfter zu kritischen Situationen zwischen herannahenden Motorradfahrern und anderen Kraftfahrzeugen, die unerwartet und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten die Fahrspur im Stau wechseln.

Nach Ansicht des ifz stellen diese Gründe jedoch eine Umkehrung des Verursacherprinzips dar: Der Motorradfahrer würde dafür „bestraft“, dass andere den Fehler begehen. Zudem sei zu wenig die Tatsache berücksichtigt worden, dass Motorräder nur sehr langsam die stehende Kolonne überholen sollten. Zu entkräften sei auch das Argument einer potentiellen Behinderung der Rettungsfahrzeuge, denn aufgrund der relativ schmalen Bauweise motorisierter Zweiräder ist eine Behinderung der Rettungsfahrzeuge eher unwahrscheinlich.

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