OBERLANDESGERICHT HAMM

Mietauto ist kein „Jahreswagen aus erster Hand“

Mietauto ist kein „Jahreswagen aus erster Hand“

Wenn ein ehemaliges Mietauto verkauft wird, dann darf es nicht als Jahreswagen aus erster Hand mit nur einem Vorbesitzer angepriesen werden. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) stufte es als Irreführung ein, wenn die Angabe „Jahreswagen

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