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Einige Windschutzscheiben-Experten bieten Steinschlag-Reparaturen für Kasko-Versicherte zum Nulltarif an. Doch das Angebot gilt nicht für alle Versicherten und kann unter Umständen teuer werden.
Denn hat der Kaskoversicherte mit seiner Versicherungsgesellschaft eine Werkstattbindung vereinbart, ist er verpflichtet, nach einem Kaskoschaden diese Werkstatt aufzusuchen. Fährt der Versicherte trotzdem zu einem Glasbruchreparateur, der nicht zur Partnerwerkstatt gehört, kann laut Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), die Gesellschaft die Leistungen kürzen oder eine Selbstbeteiligung verlangen.
Generell sollte man sich bei Vertragsabschluss mit der Kfz-Versicherung genau überlegen, ob eine Werkstattbindung sinnvoll ist. Sie verschafft dem Versicherungsnehmer zwar einen Beitragsnachlass, aber bei Schadensabwicklungen können sich gewisse Zwänge als Nachteil erweisen. Widerfährt zum Beispiel einem Autofahrer in München ein Schaden, der direkt behoben werden muss und die zuständige Partnerwerkstatt sitzt in Berlin, ist diese Bindung nachteilhaft.
geschrieben von auto.de/(al/mid) veröffentlicht am 25.01.2010 aktualisiert am 25.01.2010
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