Neue EU-Strafzettel-Regelung: Verkehrs-Rechtsschutz noch wichtiger

Nach der neuen EU-Regelung, die ab 1. Oktober 2010 gültig ist, können Strafzettel über 70 Euro aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden.

Bisher wurden diese Strafzettel in der Regel nicht eingetrieben – die Verkehrsdelikte blieben folgenlos, wenn die Polizei nicht schon direkt im jeweiligen Land abkassierte. Besonders ärgerlich für Autofahrer: Von der neuen Regelung können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.

Weil es für Autofahrer im Ausland besonders schwierig ist, zu ihrem Recht zu kommen, wird eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung immer wichtiger. Denn nicht immer lassen sich Meinungsverschiedenheiten versöhnlich aus dem Weg räumen. Aber ist guter Rat immer teuer? – Autofahrer kommen bei Streitigkeiten mit Behörden, Unfallgegnern oder gegnerischen Versicherern am fairsten und schnellsten beim ADAC zu ihren Leistungen. Der Verkehrs-Rechtsschutz des Clubs ist laut einer bundesweiten Umfrage des Hamburger Psephos Instituts für Markt-, Politik- und Sozialforschung bester Schadenregulierer unter den Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherungen.

Fast 900 Verkehrsrechtsexperten – Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) – waren gebeten worden, das Regulierungsverhalten in den Sparten Kfz-Haftpflicht, Kasko und Verkehrsrechtsschutz zu bewerten. Der Münchner Automobilclub gewann die Wertung mit großem Abstand vor der Konkurrenz. Schon vorher ist der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz positiv aufgefallen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2009 ermittelt, dass im ganzen Jahr gerade mal sieben Beschwerden über den Verkehrs-Rechtsschutz des ADAC eingegangen waren – bei rund 2,7 Millionen Policen!

Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz – ein exklusives Angebot für ADAC-Mitglieder – gilt auch für die Bereiche Freizeitsport und Reise. Mitversichert sind deshalb auch Streitigkeiten wegen Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Sportunfall oder Ärger mit einem Reiseveranstalter wegen einer Urlaubsbuchung. Der Rechtsschutz gilt weltweit und ohne Selbstbeteiligung.

Der Vertrag kann in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet über www.adac.de/rechtsschutz-info oder unter der Telefonnummer 089/7676-6287 für einen Jahresbeitrag von 63,20 Euro (ein Fahrzeug) bzw. für 87,90 Euro (mehrere Fahrzeuge) abgeschlossen werden.

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