Neue Vorschrift: Ein “Fisch-Baum” für den Tanklastzug

Fahrer von Gefahrguttransporten werden sich im neuen Jahr bald umstellen müssen. Denn zum 1. Januar 2011 ändert sich auch auf deutschen Straßen die Kennzeichnungspflicht für Tankfahrzeuge, ohne dass es eine Übergangfrist gibt.

Nach einer Änderung der europaweit geltenden ADR-Gefahrgut-Vorschriften müssen dann Autos, die beispielsweise Benzin, Heizöl oder Lacke transportieren, außer dem bekannten Flammensymbol zusätzlich das neue „Fisch-Baum“-Zeichen tragen. Dieses soll auf pontenziell umweltgefährdende Substanzen hinweisen.

Das neue Zeichen soll dafür sorgen, dass Feuerwehr und Rettungskräfte bei Havarien schneller und gezielter reagieren können. Neu ist auch, dass Absender und Beförderer von riskanter Fracht das zur Fuhre gehörende Beförderungspapier drei Monate lang aufbewahren müssen.

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