Neuwagenkauf: Fehlende Motorleistung ist Mangel

Neuwagenkauf: Fehlende Motorleistung ist Mangel Bilder

Copyright: Renault

Beim Neuwagenkauf stellt die in der Kaufvertragsurkunde enthaltende Angabe der Motorleistung eine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

Ein Sachmangel liegt laut ARAG-Experten vor, wenn die für die Motorleistung erforderliche Drehzahl im gewöhnlichen Fahrbetrieb nicht erreicht werden kann sowie die maximal zu erzielende Motorleistung um etwa zehn Prozent hinter der vereinbarten Motorleistung zurückbleibt. Das stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil fest (LG Nürnberg-Fürth, AZ: 12 08712/12).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo