Nicht verboten: Surfen im Stau

Grundsätzlich darf man im Auto an der Ampel oder im Stau mit einem iPad E-Mails abrufen und lesen oder im Internet surfen. Darauf hat der ADAC jetzt hingewiesen. Gleichzeitig aber warnt er vor derartigem Leichtsinn.

Obwohl die Straßenverkehrsordnung anders als beim Handy für einen Tablet-PC kein ausdrückliches Verbot für eine Benutzung im Auto vorsieht, sollten internetfähige Geräte vom Fahrer nur benutzt werden, wenn der Motor abgestellt ist.

Denn grundsätzlich gilt: Wer sich ablenken lässt und deshalb einen Unfall baut, muss nach Angaben des Automobilclubs damit rechnen, dass die Autoversicherer wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen verweigert.

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