Pendlerpauschale verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (9.12.2008) die aktuelle Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzte den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz, urteilten die Richter.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt wieder die alte Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an.

Zum 1. Januar 2007 war die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gestrichen worden. Erst ab Kilometer 21 sind 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzbar. Die Ausnahme war als Härtefall-Regelung begründet worden. Diese Grenze, so das Gericht, sei völlig willkürlich gewählt worden.

Der Bund wollte durch die geänderte Pendlerpauschale rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo