Pflicht für Frankreich-Reisende – Alkoholtest immer an Bord

In Frankreich müssen Auto- und Motorradfahrer künftig ein Alkoholtestgerät mitführen. Die Regelung tritt laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) am 1. Juli in Kraft und gilt auch für Touristen;

Nach einer viermonatigen Eingewöhnungsphase droht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld von 11 Euro. Passende Einweg-Testgeräte gibt es für rund 1,50 Euro in Apotheken, Diskotheken und an Tankstellen. Mit der Maßnahme will die Regierung gegen die steigende Zahl von Alkoholunfällen vorgehen.

 

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