Polizeikontrolle – Vorsicht vor der Kelle

Wer bei Nacht und Nebel von einem Polizisten in Zivil zum Anhalten aufgefordert wird, muss nicht unbedingt stoppen. Zwar sind  die Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraph 36 zu befolgen, aber nur, wenn diese eindeutig sind.

Dazu gehört auch, dass die Beamten durch ihre Uniform oder das Einsatzfahrzeug auch als Polizisten zu erkennen sind, wie der ADAC bemerkt. Eine Kelle reicht in der Regel nicht.

Wird bei Dunkelheit ein Fahrzeugführer von einer nicht als Polizist zu erkennenden Person herausgewinkt, darf er deshalb bis zur nächsten hellen ober belebten Stelle weiterfahren, ohne ein Bußgeld zu riskieren. Tankstellen oder Ortschaften bieten sich dafür an. Dort kann der (vermeintliche) Vorfall geklärt werden.

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