Ratgeber: Auskunft aus der Verkehrssünderkartei – Jetzt die Punkte abfragen

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Im Zuge der der Reform der Verkehrssünderkartei verlieren Autofahrer schnell den Überblick darüber, wie viele Punkte nun auf ihrem Konto in Flensburg notiert sind. Denn neue Vergehen werden nicht nur anders geahndet, bestehende Punkte werden auch umgerechnet oder sogar gestrichen, wenn die Vergehen nach der neuen Regelung nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann man eine kostenlose Auskunft über sein Punktkonto erhalten.

Schriftliche Anfrage

Dazu druckt man den Antrag auf der Webseite des KBA aus und schickt ihn aufgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder einer beglaubigten Unterschrift an die Flensburger Behörde. Alternativ kann man über die Online-Funktion des neuen Personalausweises die Auskunft im Internet beantragen. Wer in Flensburg und Umgebung wohnt oder zu tun hat, kann auch den Auskunftspavillon der KBA (Fördestraße 16) besuchen.

Seit 1. Mai neue Regelung

Statt wie bisher bei 18 wird der Führerschein nach der am 1. Mai 2014 eingeführten Punktereform schon bei acht Punkten eingezogen. Der alte Punktestand wird wie folgt umgerechnet: Aus ein bis drei Punkten wird einer, von vier bis fünf geht es auf zwei, von sechs bis sieben auf drei, von acht bis zehn auf vier, von elf bis 13 auf fünf, von 14 bis 15 auf sechs, von 16 bis 17 auf sieben, von 18 auf acht Punkte. Dies gilt immer für Vergehen, die auch nach der neuen Regelung noch mit Punkten bestraft werden. Vergehen, die nach der neuen Regelung nicht mehr mit Punkten geahndet werden (z.B. Einfahren in die Umweltzone ohne Plakette), werden dagegen gestrichen.

Für Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es ab sofort keine Punkte mehr. Künftig werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, eingetragen. Für sie gibt es ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben.

Einen Punkt bekommt man für Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handynutzung am Steuer), zwei für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten (z.B. Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde rot war), drei für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. mehr als 1,1 Promille am Steuer).

Verschiedene Delikte werden gleichzeitig teurer: So kostet das Einfahren in die Umweltzone 80 statt bisher 40 Euro, wer das Handy am Steuer nutzt und erwischt wird, zahlt 70 statt 40 Euro und erhält einen Punkt. Ein Punkteabbau ist auch im neuen System möglich: Beim Stand von einem bis fünf Punkten kann der Verkehrssünder durch ein freiwilliges Seminar einen Punkt abbauen.

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