Ratgeber: Freie Fahrt für Blaulicht und Martinshorn

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Was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn anrücken?

Nicht selten wissen Verkehrsteilnehmer in Panik nicht, wohin sie ausweichen sollen oder bleiben einfach mitten auf der Fahrbahn stehen. TÜV Rheinland empfiehlt, die Ruhe zu bewahren und dann zu klären, von woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind. Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Richtig reagiert, wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen. Dabei ist in der Stadt natürlich auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Vor einer Ampel mit Rotlicht wird nach rechts ausgewichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden – bei zwei Fahrstreifen pro Richtung in der Mitte. Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten. Bei drei und mehr Fahrstreifen muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur freigehalten werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht, das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen.

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