Ratgeber Parken – Wohin mit dem Fahrzeug?

Parkplätze sind begehrt, davon können Autofahrer in Innenstädten ein Lied singen. Fast jede Lücke wird genutzt. Hauptsache, das Fahrzeug passt hinein. Doch nicht alle Stellplätze eignen sich auch für eine längere Verweildauer, wie jetzt Experten der R+V Versicherung warnen. Vor dem Abstellen sollten sich Autofahrer immer vergewissern, dass sie auch ordnungsgemäß parken. Sonst drohen Verwarn- oder Bußgelder.

Günstig kommen Autofahrer weg, die ihr Fahrzeug auf einem Platz mit Parkscheinautomat abstellen, der defekt ist. Hier reicht es, eine Parkscheibe gut sichtbar im Inneren des Autos zu legen. Ein handschriftlicher Zettel mit Hinweis auf den Defekt informiert die Politesse und hilft Knöllchen zu vermeiden. Wichtig jedoch: Der Parkende muss sich dennoch an die zulässige Parkdauer halten, sonst droht ein Bußgeld oder der Wagen wird abgeschleppt. Gänzlich verboten ist es, einen öffentlichen Parkplatz mit einem Stuhl, einer Mülltonne oder anderen Gegenständen zu reservieren. Das kostet ebenso zehn Euro Verwarngeld wie das Blockieren zweier Stellplätze mit einem Auto. Mindestens den gleichen Betrag müssen Pkw-Besitzer begleichen, wenn sie ihr Fahrzeug an einem Gehweg mit einem abgesenkten Bordstein abstellen.

Teurer wird es, wenn das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz oder vor einer Feuerwehrzufahrt steht. Mindestens 35 Euro sind dann fällig, im schlimmsten Fall wird das Auto sofort abgeschleppt. Mit zwei Punkten in Flensburg und 70 Euro Bußgeld muss man rechnen, wenn man auf Autobahnen parkt.

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