Ratgeber Urlaub: Verkehrsregeln im Ausland

Auf Reisen müssen sich Urlauber an die Verkehrsregeln des jeweiligen Gastlandes halten. So muss mit anderen Tempolimits als in Deutschland gerechnet werden. Auch gibt es in einigen Staaten eine ganzjährige Lichtpflicht am Tage; eine Warnweste muss oftmals spätestens im Pannefall angelegt werden.

Tempolimits

Innerorts gilt in den meisten Ländern Tempo 50. Bosnien und Herzegowina erlaubt 60 km/h. In Polen ist nachts zwischen 23 und 5 Uhr ebenfalls Tempo 60, ansonsten aber 50 km/h angesagt. Außerhalb geschlossener Ortschaften unterscheiden sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten deutlicher als in Deutschland. Während Finnland und Österreich wie auch Deutschland außerorts Tempo 100 gestatten, sind in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Irland, Liechtenstein, Malta, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien, Zypern, den Niederlanden sowie der Schweiz nur 80 km/h erlaubt. In den meisten übrigen europäischen Ländern gilt außerhalb von Ortschaften Tempo 90 als Höchstgeschwindigkeit, nur in Großbritannien darf bis 96 km/h beschleunigt werden. Auf Autobahnen begrenzt Norwegen die Geschwindigkeit auf 90 km/h, Zypern erlaubt 100 km/h und Großbritannien 112 km/h. Tempo 120 gilt unter anderem in Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, den Niederlanden, Portugal, der Schweiz, Serbien, Spanien und der Türkei. Überall sonst sind 130 km/h erlaubt.

Lichtpflicht am Tage

Mittlerweile 20 europäische Staaten verlangen zudem, dass Autofahrer ganzjährig zu jeder Tageszeit mit Licht unterwegs sind. Eine solche Lichtpflicht gibt es unter anderem in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien sowie Tschechien. Nur auf Autobahnen und außerorts heißt es „Licht an“ in Italien, Rumänien, Russland und Ungarn. Tagfahrleuchten als Abblendlicht-Ersatz sind in Italien und allen skandinavischen Ländern mit Ausnahme Norwegens zugelassen, in den übrigen Staaten überwiegend geduldet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schaltet dennoch das Abblendlicht ein.

Im Pannenfall

Im Pannenfall muss zudem in den meisten Ländern eine Warnweste angelegt werden. Die richtige Weste ist am europäischen Kontrollzeichen EN 471 zu erkennen und sollte immer griffbereit an Bord des Autos sein. In einzelnen Staaten wie Österreich muss sie nämlich den Ordnungshütern bei einer Kontrollen gezeigt werden, wenn sie dies verlangen. Auch Ersatzglühbirnen für Scheinwerfer und Heckleuchten gehören ins Handschuhfach. Mit einer defekten Beleuchtung darf nicht weitergefahren werden. Spanien schreibt sogar vor, im Auto einen vollständigen Satz Reservebirnen mitzuführen.

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