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Private wie gewerbliche Verkäufer von Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich verpflichtet, einen reparierten Unfallschaden des Verkaufsobjekts offenzulegen. Entsprechend finden Angaben zu instandgesetzten Unfallschäden regelmäßi
Vor allem bei Firmen ist es gängige Praxis, bei Autos aus dem Fuhrpark den Fahrzeugschein in einer Mappe im Handschuhfach zu hinterlegen. Hierdurch wird bei wechselndem Fahrereinsatz sichergestellt, dass die Fahrer immer über alle Papiere v
Auch Blaulicht und Sirene entbinden nicht immer von der Verantwortung für einen Unfall. Fährt ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr oder Polizei zu schnell in eine Kreuzung ein, kann der Fahrer haftbar gemacht werden, wie das Oberlandesgericht
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