Recht: Auch die Einparkhilfe kann irren

Auch Einparkhilfen können irren. Das musste der Mieter eines Fahrzeuges feststellen, als er seinen Mietwagen rückwärts in die Garage des Leihwagenunternehmens fahren wollte.

Details…

Die Rückwand des Abstellplatzes reichte nur bis zur Kofferraumhaube des Fahrzeuges, darunter befand sich ein Hohlraum. Da der Abtaststrahl der eingebauten Einparkhilfe nur diesen erfassen konnte, zeigte das Gerät erst eine bedenkliche Nähe zur Wand an, als es schon zu spät war. Der Fahrer rammte die Rückwand und verursachte einen Schaden in Höhe von 788 Euro. Diesen wollte er jedoch nicht bezahlen, weil er sich auf die Einparkhilfe verlassen habe.

Urteil…

Im folgenden Rechtsstreit wurde jedoch zugunsten des Autovermieters entschieden. Der Mann hatte laut der ARAG fahrlässig gehandelt. Gerade beim Rückwärtsfahren muss man sehr sorgfältig vorgehen. Und eine zusätzliche Absicherung durch den Blick in den Rückspiegel ist auch bei eingeschalteter Parkhilfe obligatorisch. (AG München, Az.: 275 C 15658/07).

mid/niza

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo