Recht: Auch für Fahrlehrer gilt Handy-Verbot

Auch Fahrlehrer müssen sich an das Handy-Verbot im Auto halten. Dass musste ein Ausbilder in Süddeutschland erfahren. Er hatte während einer Übungsfahrt sein Handy benutzt.

Er saß zwar „nur“ auf dem Beifahrersitz. Dennoch wurde er laut dem Deutschen Anwaltsverein vom Oberlandesgericht Bamberg zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt.

Da der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt, so hieß es zur Begründung, sei der Lehrer der verantwortliche Fahrzeugführer. Er müsse den Schüler ständig beobachten und notfalls sofort eingreifen können. Und da sei ein Handy fehl am Platze (AZ: 2 Ss OWi 127/2009).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo