Recht: Bei Schaden durch Plakat haftet der Aufsteller

Löst sich zwei Tage nach einem heftigen Sturm durch eine Böe ein Plakat und beschädigt ein Fahrzeug, muss der Aufsteller den dadurch entstehenden Schaden ersetzen.

Laut ARAG wird die Verkehrssicherungspflicht des Plakataufstellers verletzt. Insbesondere nach einem außergewöhnlichen Naturereignis hat der Aufstellers nach einem Urteil des Landgerichts Bonn die Pflicht, eine gesonderte Kontrolle durchzuführen (LG Bonn. Az: 5 S 180/07).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo