Recht: Bei Schaden durch Plakat haftet der Aufsteller

Löst sich zwei Tage nach einem heftigen Sturm durch eine Böe ein Plakat und beschädigt ein Fahrzeug, muss der Aufsteller den dadurch entstehenden Schaden ersetzen.

Laut ARAG wird die Verkehrssicherungspflicht des Plakataufstellers verletzt. Insbesondere nach einem außergewöhnlichen Naturereignis hat der Aufstellers nach einem Urteil des Landgerichts Bonn die Pflicht, eine gesonderte Kontrolle durchzuführen (LG Bonn. Az: 5 S 180/07).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Peugeot E-308 SW

Vorstellung Peugeot E-308: Jetzt auch voll unter Strom

Peugeot E-208

Vorstellung Peugeot 208: Frisch renoviert

Opel Grandland 019

Brandneuer Opel Grandland beobachtet

zoom_photo