Recht: Besondere Sorgfalt beim Linksabbiegen – Vorsicht bei der Grundstücksausfahrt

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Beim Linksabbiegen muss ein Autofahrer besonders vorsichtig sein. Dabei ist er unter bestimmten Umständen nicht nur verpflichtet auf den Gegenverkehr zu achten, sondern auch auf Autos, die von hinten kommen. Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Fahrerin wegen eines unvorsichtigen Fahrmanövers das alleinige Verschulden für einen Unfall zugesprochen.

Die Autofahrerin bog aus einer Ausfahrt links auf die Straße und wollte bereits nach rund 14 Metern wieder links abbiegen. Dabei näherte sich ihr von hinten ein Autofahrer, der sie überholen wollte. Als sie trotzdem abbog, kam es zum Zusammenstoß.

Beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt würden wegen der besonderen Gefahrenerhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten, diese habe die Frau verletzt, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Obwohl sie das herannahende Fahrzeug bemerkt habe, sei sie mit geringer Geschwindigkeit in die Fahrbahn eingebogen. Ihre Absicht erneut abzubiegen sei für den nachfolgenden Verkehr nicht ohne weiteres zu erkennen gewesen. Nach Ansicht der Richter hätte die Frau das andere Fahrzeug passieren lassen müssen oder sich in besonderem Maße vergewissern müssen, dass ihre Absicht, links abzubiegen, erkennbar war. (AZ: 9 U 210/13)

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