Steinschlag

Recht: Beweispflicht bei Steinschlag-Schäden

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Macht ein Autofahrer einen Lkw für Steinschlag-Schäden an seinem Fahrzeug verantwortlich, muss er dessen Schuld nachweisen, um eine Entschädigung zu erhalten. Das hat nun das Landgericht Coburg entschieden.

Der Fall

Im verhandelten Fall war ein Pkw hinter einem Kieslaster gefahren. Der Pkw-Fahrer behauptet, Steine und Splitter seien von dem Lastwagen auf die Frontpartie und das Dach seines Autos gefallen und hätten das Fahrzeug beschädigt. Er forderte 7.000 Euro. Ein Sachverständiger stellte im Anschluss an dem Fahrzeug neben „frischen“ Schäden aber auch ältere Schäden fest, die andere Ursachen hatten. Und daher hatte die Klage des Pkw-Fahrers keinen Erfolg.

Das Urteil

Das Gericht hatte laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) auch deshalb Zweifel an den Behauptungen des Klägers, weil dessen Sachverständiger den Wagen erst 14 Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Und nach Ablauf dieser Zeit, sei das Alter eines Steinschlages kaum noch zu bestimmen. Da der Autofahrer also nicht beweisen konnte, dass die Schäden von dem Kieslaster herrührten, ging er leer aus.  (Az. 22 O 306/13)

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