Recht: Drängeln ist auch innerorts strafbar

Wer andere Autofahrer durch dichtes Auffahren und Signale mit der Lichthupe bedrängt, erfüllt rechtlich den Tatbestand der Nötigung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist Drängeln auch dann strafbar, wenn es innerorts passiert.

Was war geschehen?

Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines Autofahrers zurück, der wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Er war innerorts mit 40 bis 50 km/h dicht auf seinen Vordermann aufgefahren und hatte diesen über eine Strecke von 300 Metern mit Lichthupe und akustischer Hupe traktiert. In seiner Verfassungsbeschwerde behauptete der Mann, dass durch Drängeln im langsamen innerörtlichen Verkehr nur psychischer, kein körperlicher Zwang ausgeübt würde.

Rechtliche Folgen

Nach Ansicht des Gerichts kann im Einzelfall aber durchaus eine Gewaltanwendung vorliegen. Damit wird der Vorfall als Straftat und nicht nur
als Ordnungswidrigkeit gewertet (BVerfG, AZ: 2 BvR 932/06).

mid/lex

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Lexus UX 300h: Neue innere Werte

Lexus UX 300h: Neue innere Werte

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

zoom_photo