Recht: Ersatzansprüche bei Abschleppschaden

Wird ein Fahrzeug unsachgemäß abgeschleppt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Versicherung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht (AG) München hervor.

In dem entschiedenen Fall war eine Autofahrer mit einem Motorschaden an seinem Pkw in den Niederlanden liegen geblieben. Er nahm seine Versicherung in Anspruch, die ein Unternehmen vor Ort beauftragte, das Fahrzeug abzuschleppen. Dabei wurde der Unterboden des Autos verformt. Der Pkw-Besitzer verlangte Schadensersatz von der Versicherung, verlor jedoch vor Gericht.

Die Richter urteilten, dass der Fahrzeugbesitzer Ersatzansprüche gegenüber des Abschleppunternehmens geltend machen könne, jedoch nicht gegenüber der Assekurranz (AG München, Az.: 242 C 9706/09).

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