Recht – Ersatzwagen auch bei Fahruntüchtigkeit

Nach einem Unfall kann die Kfz-Versicherung einen Ersatzwagen verweigern, wenn der Halter bei der Kollision so schwer verletzt wird, dass er zunächst selbst nicht mehr fahren kann. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um das Familienauto handelt, wie nun das Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt hat.

In dem verhandelten Fall war ein Autobesitzer bei einem Unfall verletzt worden und musst in der Folge für mehrere Wochen einen Rucksackverband tragen, der ihm das Autofahren unmöglich machte. Trotzdem mietete er einen Ersatzwagen an, den seine Frau wie zuvor das Familienauto für Einkäufe und Besorgungen nutzte.

Zu Recht, wie das Gericht feststellte.

Denn der Ersatzanspruch bleibt auch bei persönlicher Fahruntüchtigkeit erhalten, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aufgrund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person überlässt. (Az.: I-1 U 220/10)

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