Recht: Fahrgemeinschaft – Bloß keinen Gewinn machen

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Auch für Fahrgemeinschaften gibt es Spielregeln: Natürlich ist die Senkung der Fahrtkosten ein wesentlicher Faktor. Doch alle Beteiligten sollten bei der Berechnung der Entgelte auch daran denken, dass der Fahrer durch die Mitnahme der Kollegen keinen Gewinn machen darf. Andernfalls gelten für ihn unter Umständen laut der ARAG-Experten die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. Er würde dann eine Genehmigung zur Personenbeförderung benötigen und handelt dann gewerblich. Das kann vermieden werden, indem die Beiträge der Mitfahrer so berechnet werden, dass sie die Gesamtkosten der Fahrt nicht decken, sondern auch der Fahrer selbst noch seinen entsprechenden Anteil an den Kosten trägt.

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