Recht: Falschparker trifft Mitschuld am Unfall

Falschparken kann teuer werden. Wer sein Auto verkehrsbehindernd abstellt, trägt laut ARAG ein Mitverschulden, falls ein anderer Wagen in das Fahrzeug hinein rauscht.

Das Urteil

Das Landgericht München hat einem Taxifahrer in einem solchen Fall eine Mitschuld von 25 Prozent zugewiesen. Er hatte sein Taxi auf einem reinen Bushalteplatz abgestellt, woraufhin das Fahrzeug von einem vorbeifahrenden Bus beim Rangieren touchiert worden war (Az: 19 S 18691/05).

 

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