Recht: Glühlampen paarweise wechseln

Glühlampen in Pkw-Leuchten sollten stets paarweise
getauscht werden. Ist die eine Lampe hinüber, gibt die zweite Birne in der
Regel binnen weniger Tage ebenfalls ihren Geist auf. Der Aufwand eines
zweiten Werkstattbesuchs lässt sich daher sparen, wenn beide Leuchten
zusammen ausgetauscht werden. Zudem sollte nach einem Wechsel der Birnen die
Einstellung der Scheinwerfer überprüft werden.

Grund für den paarweisen Ausfall ist laut Lichtspezialist Hella die hohe
Qualität der Leuchten: Ihre Lebensdauer zeigt kaum Streuungen. Die Lampen
halten heute bis zu zehn Mal länger als noch vor 30 Jahren.

Der Austausch kaputter Lampen ist so schnell wie möglich zu erledigen;
das Fahren mit defekten Leuchten ist nicht erlaubt und kann mit 20 Euro
Bußgeld geahndet werden. In einigen europäischen Ländern wie Frankreich,
Spanien oder den Niederlanden ist es außerdem Pflicht, stets Ersatzbirnen
mit sich zu führen.

mid

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