Recht: Hindernis hinter dem Parkplatz bringt keinen Schadensersatz

Wer beim Einparken auf einem Parkplatz außerhalb der markierten Fläche gegen ein Hindernis fährt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken macht jetzt der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Die Fahrerin eines großen Autos war beim rückwärts Einparken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz einer Universität gegen einen Baumstumpf gefahren. Dabei wurde der Stoßfänger des Autos beschädigt. Sie klagte daraufhin auf Ersatz der Reparaturkosten in Höhe von rund 1 000 Euro.

Nein, sagten die Richter, es gibt kein Geld. Pkw-Fahrer müssten sich vor dem Einparken versichern, dass die Parkfläche für ihr Fahrzeug ausreichend groß sei. Der Parkplatzbetreiber sei nicht dazu verpflichtet, eine hinter den markierten Parkflächen gelegene Böschung von Hindernissen jeder Art freizuhalten. Die Fahrerin hätte zur Vermeidung des Schadens nach geeigneteren Park-Alternativen Ausschau halten müssen (AZ: 4 U 114/08-37).

 

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