Recht: Hindernisse unter Schnee – Betreiber muss Parkplatz sicher gestalten

Wer auf einem verschneiten Parkplatz mit einem schneebedeckten Hindernis kollidiert, kann von der zuständigen Gemeinde Schadenersatz verlangen. Die Höhe hängt allerdings auch von der Sorgfalt des Autofahrers ab, wie das Oberlandesgericht Hamm nun geurteilt hat.

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin auf einem verschneiten Parkplatz einen Grünstreifen fälschlich für einen freien Stellplatz gehalten. Beim Einparken kollidierte sie mit einem unter der Schneedecke verborgenen Baumstumpf, was zu einem erheblichen Sachschaden führte. Die Frau verklagte daraufhin das für den Parkplatz zuständige Bundesland.

Die Richter gaben ihr Recht

Das Land habe seiner Verkehrssicherungspflicht nicht genügt und den Grünstreifen nicht ausreichend vom Parkraum abgetrennt. Aufgrund ihrer zu hohen Geschwindigkeit beim Einparken muss die Autofahrerin jedoch 60 Prozent des Schadens selbst tragen, wie die Rechtsschutzversicherung D.A.S. berichtet. (Az.: I-9 U 143/11)

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