Recht: In Bus und Bahn muss man sich zügig festhalten

Wer Bus und Bahn nutzt, muss sich zügig einen sicheren Halt verschaffen. Die Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel müssen sich nämlich nicht vergewissern, ob alle eingestiegenen Passagiere einen Sitz oder zumindest einen Haltegriff gefunden haben, bevor sie losfahren. Kommt es dadurch zu einem Sturz, ist der Fahrgast meist selbst verantwortlich. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen festgestellt.

Im verhandelten Fall bestieg eine Frau in Bremerhaven einen Gelenkbus durch die Vordertür, ging nach hinten und stürzte schwer, als der Bus anfuhr. Laut der Deutschen Anwaltshotline hatte sie sich just in diesem Augenblick noch einmal umgedreht, ohne sich dabei festzuhalten. Die Folge: Ein übler Sturz, der Behandlungskosten in Höhe von mehr als 4 000 Euro nach sich zog. Doch die Unfallversicherung der Frau blieb auf den Kosten sitzen.

Eine Mitschuld des Fahrers respektive eine zu berücksichtigende Betriebsgefahr seitens des Betreibers des Linienbusses schloss das Oberlandesgericht nämlich gänzlich aus. Da nur eine einzelne Person zu Schaden gekommen ist, sei dies auf deren fehlerhaftes Verhalten und nicht auf das des Busfahrers zurückzuführen. “Die Verunglückte hat damit rechnen müssen, dass der Bus jeden Moment anfahren kann“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer das Urteil (OLG Bremen, Az. 3 U 19/10).

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