Recht: Innerstädtisch 50 km/h zu schnell – Fahrerlaubnis weg

Die Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h rechtfertigt nach Angaben der ARAG den Entzug der Fahrerlaubnis.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dokumentiert eine derartige Tat eine gravierende Rücksichtslosigkeit, die eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belege (VG Berlin, Az.: 11 A 163/08).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo