Recht: Kein Versicherungsschutz – Rotes Kennzeichen am und nicht im Fahrzeug

Von Victoria Lewandowski Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) entschied, dass Autofahrer die rote Kfz-Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigen, den Versicherungsschutz verlieren. Vom Gericht wurden die Regelungen der einschlägigen Versicherungsbedingungen bestätigt: Sonderzeichen sind am Fahrzeug so anzubringen, dass diese von außen sichtbar am Wagen montiert wurden (Az. 10 U 1258/10).

Mit dem aktuellen Urteil gaben die Richter des OLG einer Kfz-Versicherung Recht. Diese hatte sich geweigert, einen Brandschaden zu übernehmen. Bei dem betroffenen Auto hatte die Fahrerin das rote Kennzeichen nicht am Wagen befestigt, sondern im Fahrzeug abgelegt.

Das OLG hält den Widerstand der Versicherung zur Zahlung des Schadens für berechtigt. Nach Darstellung der Richter besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn dieses Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird, um es vor Diebstahl zu sichern.

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Gast auto.de

September 21, 2011 um 1:28 pm Uhr

Wichtiger wäre, das die Fahrt mit dem roten Kennzeichen auch im Kennzeichenheft eingetragen ist mit FIN, Datum und Unterschrift, dann wäre es egal ob das Kennzeichen im oder außen am Fahrzeug zu sehen ist.

Gast auto.de

September 21, 2011 um 10:10 am Uhr

Es ist ganz einfach, Schilder montieren und alles ist OK.

Gast auto.de

September 21, 2011 um 6:47 am Uhr

was für ein armutszeugnis für das OLG. Bringt der zuständige richter der seine hemden noch zu mutti zum bügeln ? was macht die versicherung , wenn die roten kennzeichen , wie so oft , über nacht für eine polnische kurierfahrt entwendet werden und dann im schadensfall wedr in noch am auto sind ?? da ist doch mit sicherheit der versicherungsnehme wieder in der beweispflicht. danke für dieses tolle urteil eines vollbluttheoretikers der weiss wie das leben wirklich ist.

Gast auto.de

September 20, 2011 um 9:47 pm Uhr

Ich denke dass im geschilderten Fall nicht direkt auf die Rechtssprechung zu schimpfen ist. Diese haben lediglich die Vertragsgrundlagen der Versicherung, die ja die Versicherungsnehmerin akzeptiert hat, bestätigt.
Fakt ist doch wohl, dass die Versicherung Mittel und Wege sucht um sich aus irgendeinem Grund leistungsfrei zu reden. Daher sollte mal die Versicherung genannt werden, die so viel Vertrauen missbraucht und nicht mal den Diebstahlschutz aus meiner Sicht vertreten kann. Die Prämien kassieren alle gern.
Liebe versichungsnehmerUNfreundliche Versicherungen, seid weiter so gut mit Euren Versicherungsnehmern, dann wünsche ich Euch noch weniger Kundschaft. So langsam kristallisieren sich nämlich einige wenige heraus, bei denen man sich auch in einem solchen Fall auf seine Deckung verlassen kann.

Gast auto.de

September 20, 2011 um 8:23 pm Uhr

Hallo liebe lauten bitte realistich , ich gebe auch recht aber in diesen fall riecht es ein wenig nach versicherungsbetrug , alsob die roten nummern nach der brand erst rein gelegt worden sind !!!
Bin Händler , kaufe meine Lkw s in gamz Europa , wenn du das gezetz kennst kannst du beladen, nur leider wissen die Grunne Männekes die das gezetz verteten uberhaupt nicht , und mann solte die alle wieder zuruck zu schule schicken , ich kann auch story s erzählen das ist nicht normal.
Die Richter wissen nicht was sie machen kennen de materie nicht, ebenso war ein uhrteil das ein LKW fahrer sich hat bringen lassen mit Pkw , die ist ja nicht Tacho pflichtig aber er würde veruhteilt er muste die bring seit mitbrechnen , was ist wenn der LKw mit 2 Fahrer fährt der darf auch 18 stunden fahren 4x 4,5 stunden , wie wirt dan diese seit berechnet ??

Gast auto.de

September 20, 2011 um 5:00 pm Uhr

Entweder bin ich einfach zu dämlich oder ich interpretiere die Sachlage falsch… Wenn ich also zukünftig meine roten KZ von außen mit heftig viel Paketklebeband an die Scheibe klebe, habe ich vollen Versicherungsschutz. Wenn ich aber wie bisher die KZ von innen an die selbe Scheibe klebe, habe ich nicht mehr den vollen Versicherungsschutz ???? Liebe Richter dieser Republik… habt ihr eigentlich noch irgendeinen entfernten Bezug zur Realität ? Gott hat auch euch ein Hirn geschenkt… wie wäre es mal damit, es auch zu benutzen ?!?!?

Gast auto.de

September 20, 2011 um 4:25 pm Uhr

Diese verschissenen Richter sollte man mal in etwaige Situationen bringen, natürlich muss auch deren Geldbeutel betroffen sein.
Mal gucken ob sie immernoch an ihren Entscheidungen festhalten oder zumindestens wieder so entscheiden würden.
Ich sag´s ja, wir Händler sind die Nappel der Nation, bei uns kriegt jeder neuen TÜV inkl.,1 Jahr Garantie und ne 80%-ige Beteligung an jedem Verschleißteil was am Auto die nächsten 100 Jahre kaputt geht. Danke Deutschland, mit deinen ach so tollen Richtern..

Gast auto.de

September 20, 2011 um 3:19 pm Uhr

Hauptsache es ist alles höchst Bürokratisch!

Gast auto.de

September 20, 2011 um 2:13 pm Uhr

Es gab auch schon mal ein Urteil wo gesagt wurde das es ausreichend ist wenn das rote Kennzeichen für alle komplett sichtbar ist

Gast auto.de

September 20, 2011 um 10:48 am Uhr

Rote Kennzeichen zu verwalten ist wirklich ein immenser Aufwand und dann muss ich durch die Außenmontage auch noch bangen, dass die mir nicht geklaut werden.

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