Recht: Kündigung bei Unfall mit Dienstwagen

Einen Unfall hat niemand gern. Wenn statt des privaten allerdings der Dienstwagen zu Schaden kommt, ist dies besonders ärgerlich. Betroffene Autofahrer bangen oftmals um ihren Job. Wer aus diesem Grund eine Fahrerflucht vortäuscht, macht sich nicht nur strafbar, sondern kann fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht entschieden.

Im verhandelten Fall bremste ein Fahrer am Steuer seines Dienstwagens nicht rechtzeitig und fuhr auf ein an der roten Ampel stehendes Fahrzeug auf. Da dem fremden Auto kein Schaden entstand, verzichtete man auf eine Unfallaufnahme. Das eigene Firmenauto war allerdings arg lädiert, sodass Kosten in Höhe von 1 500 Euro anfielen. Um die eigene Schuld zu kaschieren, erzählt der Monteur seinem Vorgesetzten deshalb, er und sein mitfahrender Kollege hätten den auf dem Bürgersteig geparkten Wagen entsprechend beschädigt vorgefunden. Man selbst sei zum Unfallzeitpunkt gar nicht im Fahrzeug gewesen, weshalb der offenbar [foto id=“370355″ size=“small“ position=“left“] fahrerflüchtige Schadensverursacher ihnen auch nicht bekannt sei.

Der angebliche Beifahrer wusste allerdings nichts von der Geschichte und erzählte den wahren Unfallhergang. Die Firma kündigte dem Unfallfahrer deshalb fristlos.

Und das zu Recht, nach Ansicht des Chemnitzer Landesarbeitsgerichts. „Der Verkehrssünder hat nicht nur einen von ihm verschuldeten Unfall gegenüber seinem Arbeitgeber vertuschen wollen, sondern durch die vorgetäuschte Fahrerflucht auch dessen berechtigte Schadensersatzansprüche gegen ihn verschleiert“, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold von der Deutschen Anwaltshotline das Urteil (LAG Chemnitz, Az. 1 Sa 749/10).

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