Recht: Lenker eines Pannenautos braucht keine Fahrerlaubnis

Für das Steuern eines abgeschleppten Autos ist kein Führerschein nötig. Denn das liegen gebliebene Fahrzeug gilt nicht als Kraftfahrzeug, da es nicht durch eigene Motorkraft angetrieben wird.

Der Lenker kann auch nur bedingt auf die Fahrtrichtung, die Geschwindigkeit um die Beachtung der Verkehrszeichen Einfluss nehmen ( RAe Heberlein und Miller, DAR 2009, 288 in Anlehnung an BGH, DAR 1990, OLG Frankfurt, NJW 1985, 2961).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo