Recht: Mitschuld eines Fußgänger an Motorradunfall

Stürzt ein Motorradfahrer aufgrund eines Ausweichmanöver für einen Fußgänger, trifft den Passanten eine Mitschuld. Das soll sogar schwerer wiegen als die überhöhte Geschwindigkeit des Bikers, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken.

In dem zu entscheidenden Fall musste ein Motorradfahrer in einer langgezogenen Linkskurve einem die Landstraße überquerenden Fußgänger ausweichen und stürzte dabei. Während der Biker die Schuld beim Passanten sah und diesen auf Schadensersatz verklagte, beschuldigte der Fußgänger den Motorradfahrer, viel zu schnell gefahren zu sein. Doch das sahen die Richter laut des Deutschen Anwaltvereins anders.

Bei ihrem Urteil stützten sie sich auf den Bericht eines Sachverständigen. Ihrer Ansicht nach kam der Fußgänger der gebotenen Sorgfaltspflicht nicht nach. Der Passant hätte spätestens ab der Straßenmitte erneut nach rechts schauen müssen, um sich zu vergewissern, dass ein gefahrloses Weitergehen möglich sei. Weil er dies aber unterlassen hat, habe er selbst die Gefahrenlage erst geschaffen. Und dies wiege schwerer als die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers von 15 km/h (OLG Saarbrücken, Az. 4 U 425/09).

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