Recht: Schadenersatz – Wann es nach dem Unfall kein Geld gibt

Auch wenn der Hergang eines Unfalls unstrittig ist und der Schuldige längst ausgemacht, ist es trotzdem möglich, dass der Geschädigte den Schaden an seinem Auto nicht ersetzt bekommt. Und zwar dann, wenn die Beschädigungen am Fahrzeug nicht zur Unfallbeschreibung der Beteiligten passen, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Wie der Unfall passiert war, hatten alle Beteiligten widerspruchsfrei geschildert: Eine Autofahrerin wechselte in einer Linkskurve die Spur und berührte dabei ein anderes Fahrzeug.

Strittig war allerding, welche Schäden am Auto des Klägers tatsächlich von dieser Berührung herrührten. Denn der hinzugezogene Sachverständige hatte erkannt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls bereits Vorschäden gehabt haben muss. „Da es unmöglich war, die unfallursächliche Beschädigung vom Vorschaden zu trennen, konnte der Geschädigte keine Reparaturkosten geltend machen“, so Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der telefonischen Anwaltshotline (Az. 9 U 53/13).

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