Recht: Schuldverteilung bei Auffahrunfall – Haftung bei grundlosem Bremsen

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Bei einem Auffahrunfall ist nicht immer und unbedingt der Fahrer des nachfolgenden Autos schuld. Bremst der Vordermann nachweisbar ohne Grund, trifft ihn die volle Verantwortung, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts jetzt noch einmal hervorgeht.

Der Kläger war im verhandelten Fall einem anderen Fahrzeug ins Heck gefahren, weil dieses stark abgebremst hatte und zum Stehen gekommen war. Der Vorausfahrende war der Ansicht, den Hintermann treffe die Schuld. Dieser sah das aber anders und führte ein Gutachten an, das bewies, dass der Unfall durch die ungewöhnliche Fahrweise des Vordermanns verursacht worden war. Zudem gab es Zeugen, die den fehlenden Anlass für das starke Abbremsen bestätigen konnten.

Das Urteil

Die Richter gaben dem Kläger Recht. Da der Auffahrende nicht damit rechnen konnte, dass der Vordermann bremst, trägt dieser auch die Verantwortung für den Unfall, kommentiert die Deutsche Anwaltshotline die Entscheidung. (Az.: 71 O 2130/11)

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