Recht: Smart-Repair ist anerkannte Reparaturmethode

Bei einer kleinen Delle im Auto hat der geschädigte Fahrzeughalter keinen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten einer markengebundenen Werkstatt.

Stattdessen kann die Versicherung des Unfallverursachers auf Basis der sogenannten Smart-Repair-Methode, die deutlich günstiger und qualitativ gleichwertig ist, abrechnen. Dies hat laut „Auto Service Praxis“ das Landgericht Saarbrücken entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin von der gegnerischen Versicherung anhand eines Gutachtens Kosten in Höhe von 964,88 Euro verlangt, das die Instandsetzung und Neulackierung in einer Markenwerkstatt vorsah. Eine Smart-Repair-Werkstatt, bei der die Delle kostengünstig nach außen gedrückt wird, hätte 293,10 Euro verlangt. Die Unfallgeschädigte hatte ihre hohen Forderungen damit begründet, dass beim Smart-Repair nicht sichtbare Schäden entstehen können, die Folgeschäden nach sich ziehen können. Ein Sachverständigengutachten belegte jedoch die Qualität der günstigen Reparaturmethode und das Gericht lehnte die hohen Forderungen der Klägerin ab (Az.: 13 S 216/09).

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