Recht: Tacho-Manipulation mit Austauschmotor

Mechanische Tacho-Manipulation ist nicht der einzige Weg, die Laufleistung eines Gebrauchtwagens zu schönen. Der Verkäufer eines Sportwagens hatte gleich den ganzen Motor ausgetauscht. Das Oberlandesgericht Köln wertete dies als arglistige Täuschung.

Einzelheiten….

In dem verhandelten Fall war ein älterer Porsche mit einem Tachostand von 68 000 Kilometern verkauft worden. Dabei wurde der Käufer darauf hingewiesen, dass das Auto eine Austauschmaschine habe, nicht aber, dass im Zuge des Einbaus auch der Tacho ausgetauscht worden war. Da der Verkäufer den neuen Motor bei 90 000 Kilometern eingebaut hatte, lag die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs bei 158 000 Kilometer. Das werteten die Richter als Arglist und sprachen dem Käufer das Recht zu, den Porsche gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben.

Urteil

Zweifel hätten dem Käufer bei einem Tachostand von 68 000 km nicht unbedingt kommen müssen. Die Laufleistung eines gebrauchten Sportwagens liege oft deutlich unter der eines gleich alten Pkw, so die Richter. Der Gebrauchtwagenhändler hätte den Käufer aufklären müssen, da die zurückgelegte Gesamtstrecke mehr als doppelt so hoch war wie der Tachostand (OLG Köln – 22 U 170/06 – SVR 2008, 19).

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