Recht Tankbonus – Keine sofortige Kündigung bei Boni-Klau

„Sammeln Sie Punkte?“ Die Frage hört man häufig an vielen Tankstellen-Kassen. Wird dies verneint, schieben manche Tankstellen-Mitarbeiter ihre eigene Karte unter den Scanner, um sich die Punkte selbst gutzuschreiben. Das ist zwar nicht rechtens, führt aber auch nicht zur sofortigen Kündigung, wie das Landesarbeitsgericht Hessen jetzt urteilt.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter den Umsatz einiger Kunden auf die Karte eines Kollegen gebucht und sich so einen Bonus von 230 Euro erschlichen. Der Mitarbeiter war sich aber nach eigener Aussage keiner Schuld bewusst, denn in Zeiten von Bonus-Aufklebern durften diese auch weiter gegeben werden.

Das Tankstellen-Unternehmen sah das anders und kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Zu Unrecht, wie das Gericht später entschied, denn man hätte den Mitarbeiter zunächst zumindest abmahnen und ihm damit wenigstens Gelegenheit geben müssen, sein Fehlverhalten korrigieren zu können. (Az. 2 Sa 422/10)

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