Recht: Tempo 100 nur mit offiziellem Siegel

Die „Tempo 100“-Geschwindigkeits-Plaketten an Reisebussen, Wohnmobilen und Gespannen müssen über ein Siegel der Zulassungsstelle verfügen. Ansonsten gilt für das Fahrzeug eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.

Die Details…

Im entschiedenen Fall war auf der Autobahn ein Bus mit Fahrgästen mit einer Geschwindigkeit von 101 km/h gefahren. Dieser Bus war auch in den Fahrzeugpapieren für 100 km/h zugelassen und technisch geeignet.

Entsprechend war auch an der Heckscheibe die übliche „100er“-Plakette angebracht; es fehlte allerdings das von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Siegel der Zulassungsstelle. Deshalb ging der Amtsrichter davon aus, dass der Busfahrer als Höchstgeschwindigkeit nicht 100 km/h sondern nur 80 km/h fahren durfte.

Das Urteil…

So wurde der Busfahrer in zwei Instanzen wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h mit einer Geldbuße von 100 Euro und Punkten in Flensburg belegt. Das leuchtete dem Busfahrer nicht ein. Der Bus sei grundsätzlich für die höhere Geschwindigkeit geeignet und deshalb zugelassen gewesen. Zu keinem Zeitpunkt hätte irgendeine objektive Gefahr bestanden. Das Dienstsiegel auf der Plakette diene daher ausschließlich der leichteren Überprüfbarkeit durch die Polizei. Das OLG war anderer Ansicht. Der Wortlaut der Vorschrift sei eindeutig und über jede abweichende Auslegung erhaben (OLG Koblenz, Az.: 2 Ss 370/06 ZfS 2007, 230).

 

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