Recht: Unfall durch Sonnenlicht

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Abbremsen muss ein von der Sonne geblendeter Autofahrer bei der Zufahrt auf eine Kreuzung. Tut er es nicht und kommt es dort zu einem Unfall, muss die Vollkaskoversicherung des betroffenen Autofahrers laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln nicht für den Schaden aufkommen (Az. 9 U 19/03).

Ein Autofahrer wurde von der tiefstehenden Abendsonne geblendet und hatte eine rote Ampel überfahren. Sein Wagen kollidierte daraufhin mit einem anderen Fahrzeug. Die Versicherung wollte den Schaden nicht übernehmen, woraufhin der Fahrer klagte. Das Gericht befand, dass unabhängig von der Art der Blendung und egal ob es sich um eine Ampel- oder Schilderkreuzung handelt, geblendete Fahrer stets zu bremsen haben, wenn sie die Situation nicht mehr einschätzen können. Das grob fahrlässige Handeln des Fahrers und das Nichtbeachten des Rotlichts führte dazu, dass die Versicherung von ihrer Leistung befreit wurde.

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