Recht: Unfallhaftung – Kein Schmerzensgeld für überfahrenen Hund

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Für einen von einem Traktor überfahrenen Hund kann die Halterin kein Schmerzensgeld verlangen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Unfallverursacher lediglich die Hälfte der materiellen Kosten übernehmen.

Schmerzensgeld werde im Allgemeinen gewährt, wenn es sich um den Verlust eines Menschen handelt, erklärt ein Experte der Arag-Rechtsschutzversicherung. Die Tötung von Tieren, so schmerzlich sie unter Umständen für die Halter sei, solle nicht der Tötung von Angehörigen oder anderen dem Betroffenen nahestehenden Menschen gleichgestellt werden.

Die junge Labradorhündin wurde während eines Spazierganges unangeleint von einem Traktor auf einem Feldweg überfahren. Die Halterin erlitt daraufhin einen Schock, der zu einer Depression führte. Daher forderte sie neben den materiellen Kosten, die die Behandlung durch den Tierarzt, die Anschaffung eines neuen Hundes sowie das Honorar für ihren Anwalt umfassten, auch eine Entschädigung für ihren Schockschaden vom Traktorfahrer, was das aber Gericht verneinte.

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