Verkehrsrowdys anzeigen

Recht: Verkehrsrowdys anzeigen – Wie man Raser und Drängler zur Verantwortung zieht

Das Klima im Straßenverkehr ist nicht immer angenehm Bilder

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Raser und Drängler sind Alltagserscheinungen auf deutschen Straßen. In den seltensten Fällen werden sie zur Rechenschaft gezogen. Doch bei besonders gefährlichen Aktionen oder übler Nötigung kann auch mal eine Anzeige angebracht sein. Unter Umständen erfordert das aber einigen Aufwand.

Alles genau dokumentieren

Wer einen Drängler bei der Polizei anzeigen will, sollte einige Informationen an der Hand haben. Zur eindeutigen Identifizierung des Beschuldigten benötigt die Polizei das Kennzeichen des Fahrzeugs, Marke und Modell sowie Farbe. Auch eine Beschreibung des Fahrers ist hilfreich. Zudem muss der Anzeigende genau angeben, was wann wie und wo passiert ist. Die Anzeige kann entweder direkt auf der Wache oder auch telefonisch erfolgen. In einigen Bundesländern gibt es zudem entsprechende Online-Portale.

In der Regel wird keine Anzeige abgelehnt

Was anzeigewürdig ist, bestimmt allein der Erstatter der Anzeige. Die Polizei kann jedoch die Einleitung eines Verfahrens ablehnen. Tut sie das nicht, versucht sie in der Regel, den Verdächtigen zu ermitteln und zu befragen. Kann sie ihn nicht stellen, verschickt sie eine Vorladung oder die Aufforderung zu einer schriftlichen Äußerung. Danach übernimmt gegebenenfalls der Staatsanwalt.

Kein Zeuge nötig

Für eine Anzeige ist kein Zeuge nötig. Die Justiz unterstellt, dass der Anzeigende kein eigenes finanzielles oder sonstiges persönliches Interesse an einem Verfahren hat. Vor allem, weil die Anzeige mit Unannehmlichkeiten und Aufwand verbunden ist. Denn kommt es zu einem Verfahren, muss der Anzeigende als Zeuge vor Gericht erscheinen – auch wenn er an dem Tag etwas anderes zu tun hätte oder eine lange Anreise nötig ist. In Anbetracht dessen gilt vor Gericht der Anzeigende daher grundsätzlich eher als glaubwürdig als der Beschuldigte.

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