Recht: Vorfahrtsregeln – Nicht auf’s Blinken verlassen

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Blinkt ein Fahrzeug, so dürfen sich andere Verkehrsteilnehmer nicht darauf verlassen, dass der Autofahrer auch in die Richtung fährt, in die er geblinkt hat. Das Oberlandesgericht Dresden sprach einem Autofahrer den Großteil der Schuld an einem Unfall zu, weil er mit dem Fehler des anderen rechnen musste.

Die beiden Autos waren auf einer Kreuzung zusammen gestoßen. Der Linksabbieger hatte angenommen, dass der Entgegenkommende nach rechts abbiegt, weil er den rechten Blinker gesetzt hatte. Er fuhr aber geradeaus, der Linksabbieger rammte das Auto.

Nach Meinung der Richter hätte der Wartepflichtige das Blinken nicht als Garantie sehen dürfen, dass der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich abbiegt. Der Vorfahrtsverstoß des Linksabbiegers wiege schwerer als das missverständliche Blinken des anderen, weswegen Ersterer 70 Prozent des Unfallschadens übernehmen müsse. „Wartepflichtige müssen besonders vorausschauend agieren und mit Fehlern anderer rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. (Az. 7 U 1501/13)

 

 

 

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Gast auto.de

Juni 8, 2014 um 4:13 pm Uhr

Na toll! Mit anderen Worten hat das Gericht damit die Blinkpflicht, die heute eh nur noch sporadisch erfüllt wird, auch noch rechtsverbindlich abgeschafft. Wozu soll denn irgendjemand blinken, wenn sich eh keiner mehr drauf verlassen darf?
Inwieweit dieses Urteil (wie so viele andere) das Vertrauen in unser Rechtssystem (oder sollte man eher von Linkssystem sprechen?) zu fördern geeignet ist, möge der "mündige Bürger" selbst beurteilen!

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