Recht: Warnung nach Reifenwechsel

Nach einem Reifenwechsel müssen die Radschrauben nach 20 bis 200 Kilometern kontrolliert werden. Darauf muss eine Werkstatt seine Kunden deutlich hinweisen. Das hat nun ein Urteil des Landgerichts Augsburg ergeben.

Ein Warn-Aufdruck auf der Rechnung genügt dabei nicht. Nach Ansicht der Richter wird der Räderwechsel meist bar bezahlt, die Rechnung wird daher nur kurz überflogen. Der Hinweis müsse also in Schriftgröße und unter Umständen auch farblich deutlich hervorgehoben sein, zitiert die Zeitschrift „kfz-betrieb“ aus dem Urteil (Az.: 4 S 205/99)

mid

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo